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Einreise nach Singapur

Ein Visum ist nicht erforderlich. Für die Einreise ist ein Reisepass zwingend notwendig. Dabei bekommt man einen Stempel, welcher eine Aufenthaltsdauer von bis zu vier Wochen genehmigt. Um die Dauer zu verlängern, muss man sich an das Immigration Department wenden (Telefon: 63 91 61 00). Bevor die Passkontrolle am Flughafen erfolgt, wird eine aus zwei Seiten bestehende Landing Card ausgefüllt, dessen Durchschrift aufbewahrt wird, bis man Singapur wieder verlässt. Kommt es zum Verlust der Card, muss eine neue ausgefüllt werden.

Wer Ausflüge nach Indonesien oder Malaysia unternimmt, braucht zwar kein Visum, aber einen gültigen Reisepass. Achtung: Der genehmigte Singapur-Aufenthalt sollte keinesfalls überzogen werden – hohe Geldbußen, Prügel- und Haftstrafen drohen!

Zahlungsfähigkeit
Jede einreisende Person muss während ihres Singapur-Aufenthaltes über genügend finanzielle Mittel verfügen.

Einreise bei Schwangerschaft
Ab dem sechsten Monat müssen Schwangere neben einem ärztlichen Attest auch die Beantragung eines “Social Visit Passes” durchführen. Ausführlichere Details erhält man bei den jeweiligen Konsulaten.

Hinweis für langhaarige Männer
Für die Einreise sollten lange Haare möglichst zurück gebunden werden.

Singapur Skyline

Singapur Skyline ©TK

Einfuhrverbote
Narkotika dürfen nicht eingeführt werden. Überschreitet der Besitz von Drogen bestimmte Grenzen, sieht sich der Staat gezwungen, die Todesstrafe zu verhängen.

Reisepass
Grundsätzlich wird ein Reisepass verlangt, der bei der Einreise
noch mindestens sechs Monate seine Gültigkeit hat. Reist man in nahe gelegene Länder weiter, so muss der Reisepass eine Gültigkeit von noch mindestens sechs Monaten aufweisen.

Maschinenlesbare Pässe
Die Abmachung der International Civil Aviation Organisation (ICAO) sieht vor, dass Bürger sämtlicher Staaten bis 2010 mit Pässen einreisen sollen, die von Maschinen lesbar sind.

Mit Kindern einreisen

Kinder aus Deutschland
Für deutsche Staatsbürger ist ein eigener Reisepass, ein deutscher Kinderausweis inklusive Lichtbild beziehungsweise eine Eintragung in den Reisepass der Eltern (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) erforderlich. Die Eintragung in den elterlichen Pass gilt nur dann sofern das Kind in Begleitung des Elternteils reist.

Seit Januar 2006 wird der Kinderausweis von einem Kinderreisepass ersetzt, der maschinenlesbar und vor Fälschungen sicher ist. Zudem weist er ein Lichtbild auf.

Neue Kinderausweise werden von der BRD nicht mehr ausgehändigt, allerdings können alte Kinderausweise bis zur Verfallsgrenze ihrer individuellen Gültigkeit genutzt werden.

Kinder aus Österreich
Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ist entweder ein eigener Reisepass, ein Kinderausweis oder der Eintrag in den Reisepass der Eltern nötig. Letzterer hat nur dann Gültigkeit, wenn das Kind mit dem entsprechenden Elternteil reist.

2006 führte man in Österreich einen Kinderreisepass ein, der für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig ist. Anstelle eines Chips weist er ein digitalisiertes Foto auf. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können die Kinder auch alternativ in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ihre Eintragung finden. Dabei muss bedacht werden, dass nicht jedes Land die Miteintragung anerkennt und international betrachtet die Eintragung immer weniger akzeptiert wird.

Kinder aus der Schweiz
Die Einreise wird gestattet, sofern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ein eigener Reisepass, ein Kinderausweis oder eine Eintragung in den Reisepass der elterlichen Begleitung vorliegt.

Hinweis zur Miteintragung der Kinder
Bei der Miteintragung in den Pass eines Elternteil muss folgendes berücksichtigt werden: Der Kindeseintrag (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) im Elternpass des Modells 85 hat bis zum Ablaufen des Passes am 31. 12. 2007 seine Gültigkeit. Danach wird stets ein eigener, mit Lichtbild versehener Ausweis für die Kinder benötigt.

Reisende Kinder – wie sind die Visumbestimmungen?
Grundsätzlich sind für Kinder die gleichen Bestimmungen wie die für ihre Eltern relevant.

Da aber die Anzahl der Visa-Seiten gering ist, empfiehlt sich für Kinder die Anreise mit einem Reisepass. Dies gilt vor allem dann, wenn der Kinderausweis-Inhaber plant, einen längeren Singapur-, oder Südostasien-Aufenthalt durchzuführen.

Anmerkungen zum Visa
Die Staatsbürger nahezu aller Länder bekommen, wenn sie per Luftweg anreisen, einen Social Visit Pass, sprich einen Reisepass Sichtvermerk, der maximal 30 Tage gültig ist. Geschieht die Einreise hingegen auf dem See- oder Landweg, erhält man einen maximal 14-Tage gültigen Social Visit Pass.

Es besteht die Möglichkeit, den Pass bis zu drei Monaten verlängern zu lassen, was von den Beamten der Einwanderung abhängt.

Aus Deutschland, Schweiz, Österreich oder anderen EU-Staaten stammende Bürger benötigen kein Visum.

In jedem Fall müssen jedoch Staatsangehörige der folgenden Länder über ein Visum verfügen, welches vor dem Reiseantritt bei der jeweils berechtigten Vertretung zu beantragen gilt:
– Ägypten
– Armenien
– Aserbaidschan
– Bangladesch
– Belarus
– China (Volksrepublik)
– Georgien
– Indien
– Iran
– Kasachstan
– Kirgisistan
– Marokko
– Moldawien
– Myanmar
– Pakistan
– Russische Föderation
– Saudi-Arabien
– Sudan
– Tadschikistan
– Timor-Leste
– Turkmenistan
– Ukraine
– Usbekistan

Gleiches gilt für Staatsbürger, dessen Ausstellung des Reisepass von palästinensischen Behörden durchgeführt wurde. Ferner müssen manche Staatsbürger neben 600 Singapur-Dollar ebenso ein Einladungsschreiben von einem singapurschen Bürger zur Einreise vorweisen. Die Regelung betrifft Reisende mit der Staatsbürgerschaft dieser Länder:

– Afghanistan
– Algerien
– Irak
– Jemen
– Jordanien
– Libanon
– Libyen
– Somalia
– Syrien
– Tunesien

Beschränkungen bei der Einreise

– Eine Ausweisung erfolgt, wenn ausländische Staatsbürger an AIDS erkrankt oder HIV-positiv sind.
– Von palästinensischen Behörden ausgestellte Reisepässe werden nicht akzeptiert.

Ausreichende Geldmittel
Alle Einreisenden ausländischer Länder müssen während des Singapur-Aufenthaltes die Verfügung ausreichender Geldmittel haben.

Durchreisende
Ein Transitvisum ist nicht erforderlich, sofern die transitreisenden Personen, welche direkt den nächsten Anschlussflug zur Weiterreise nehmen, gültige Reisedokumente sowie bestätigte Tickets zum Weiterflug haben. Zudem gilt diese Regelung nur, wenn der Transitraum nicht verlassen wird.

Arten von Visa und ihre Dauer der Gültigkeit
– Visum
– Transitvisum
– Social Visit Pass (maximal drei Monate)
– Longterm Social Visit Pass
– Professional Visit Pass (maximal 6 Monate)
– Student Pass (maximal drei Monate)

Nähere Auskünfte zu den jeweiligen Gültigkeitsdauern erhält man bei den Konsultaten.

Anträge, Aufenthaltsgenehmigung, Bearbeitungszeit

Per Post oder persönlich kann man sich an das Konsulat beziehungsweise an die Konsularabteilung der jeweiligen Botschaft wenden. Direkt vor Ort muss für Singapur der Antrag für folgendes gestellt werden: Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Student Pass sowie Professional Visit Pass.

Seine Anfragen bezüglich einer Aufenthaltsgenehmigung richtet man an die jeweiligen Konsulate. Für gewöhnlich dauert die Bearbeitungszeit fünf Arbeitstage, bis hin zu zwei Wochen. Lediglich in besonderen Fällen kann die Bearbeitung bis zu acht Wochen vereinnahmen.

Erforderliche Reise-Unterlagen für alle Visa

– Eine Kopie der Folgeseiten des Reisepasses, welcher noch sechs Monate Gültigkeit hat. Dies schließt die Seiten ein, auf denen sich biometrische Daten und Sichtvermerke befinden. Zudem müssen die letzten drei Seiten kopiert werden.
– Ein ausgefülltes, signiertes Formular 14.
– Ein Passfoto, das aktuell ist und die Maße 35 x 45 mm besitzt.
– Zwei Kopien des Schreibens hinsichtlich des Zwecks der Reise.
– Checkliste Nr. 4.
– Falls gegeben, zwei Kopien eines Einladungsschreibens.

Bei Social Visit sind zusätzlich erforderlich:

– Das ausgefüllte Antragsformular V39 A als Kopie.
– Eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urlaubsbescheinigung.
– Den Nachweis über ausreichende Geldmittel.
– Eine Personalausweis-Kopie der singapurschen Kontaktperson.

Mit Haustieren einreisen

Wer seinen (vierbeinigen) Freund mit nach Singapur nehmen möchte, muss beim singapurschen Veterinäramt eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Diese wird mindestens zwei Wochen vor Ankunft benötigt. Ebenso muss ein aus dem Herkunftsland stammendes Gesundheitszeugnis vorliegen, dessen Ausstellung auf maximal sieben Tage vor Abreise datiert ist. Katzen und Hunde müssen zwingend für dreißig Tage in Quarantäne, wobei der Platz hierfür zuvor hier reserviert werden muss:

Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA)
Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road,
# 02-03 Tower Block MND Complex
Singapore 069110
Telefon: (65) 62 27 06 70
Fax: (65) 62 27 63 05)
Internet: www.ava.gov.sg

Während der Quarantäne erfolgt eine Tollwut-Impfung der Tiere. Die Regelung schließt übrigens Tiere, die aus Großbritannien, Irland, Neuseeland und Australien stammen, aus.

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