Reiseversicherung für Singapur
Als „Reiseversicherung“ bezeichnet man Versicherungsverträge, in denen nur und ausschließlich im Rahmen von Reisen Erstattungsleistungen vereinbart werden. Es können dies sein die Reiseassistenzversicherung, die Reiserechtsschutzversicherung, die Reiseprivathaftpflichtversicherung, die Reiseumbuchungsversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reiseunfallversicherung, die Reisekrankenversicherung, die Reiseabbruchsversicherung und, sehr häufig, auch die Reiserücktrittsversicherung.
All diese Produkte können mit Versicherungsanbietern durchaus einzeln vereinbart werden – jedoch ist es für den Markt üblich, hier Kombinationen (Pakete) zur Verfügung zu stellen. Verbraucher können sich hier zwar direkt an Versicherungsfirmen, jedoch ebenso an Verkehrsclubs oder Kreditkartenunternehmen wenden.
Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt Gebühren, die entstehen, wenn ein Versicherungsnehmer ein gebuchtes und für ihn vorbereitetes Reiseprodukt gewissermaßen im letzten Moment absagt. Vertraglich kann mit der Versicherung vereinbart werden, unter welchen Umständen genau eine solche Erstattungsleistung erfolgen soll: Nämlich etwa bei Krankheit, Tod, Unfall oder anderen unvorhersehbar eintretenden Umständen. Oft sind Reisebuchungen bereits vom Veranstalter aus für den Verbraucher direkt mit dem Abschluss einer solchen Rücktrittsversicherung verbunden – das unternehmerische Ausfallrisiko kann hier elementar eingegrenzt werden. Es kann sich hier ebenfalls um im Voraus gebuchte Hotelaufenthalte handeln – so ist es für Hotelinhaber im Zusammenhang mit dieser Art von Versicherungsleistungen etwa nicht relevant, Gästezimmer bei einem Ausfall nicht unmittelbar neu besetzen zu können. Es ist in Deutschland gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 9 Bundesgesetzbuch-Informationspflichtenverordnung bindend für jeden Reiseveranstalter, einen Verbraucher im Rahmen der Reisebestätigung auf die Möglichkeit und den Sinn einer Reiserücktriittskostenversicherung zu informieren.
Wie hoch die Beiträge einer Reiserücktrittskostenversicherung ausfallen, orientiert sich am Preis der Reise, an der Anzahl der in Frage kommenden Ereignisse, am möglichen Selbstkostenanteil des Versicherungsnehmers sowie der Gewinnkostenberechnung des Anbieters. Dies trifft ebenso für eine Reiseabbruchversicherung zu: Stößt dem Teilnehmer einer organisierten Reise etwas zu (oder wird dieser aufgrund eines familiären Vorfalls vom Sinn des Urlaubs bzw. des Reiseverlaufs erheblich abgelenkt), fällt hier in den Bereich der Versicherungsleistung die Erstattung der Rückreisekosten und auch der Stornoaufwendungen im Zusammenhang mit den noch geplanten Reiseaufwendungen.
Wichtig und oft genutzt werden noch die Reisekranken- und die –unfallversicherung. Das Produkt des Krankenversicherungsschutzes bezieht sich hier grundsätzlich auf das Ausland und erstreckt sich auf die Arzt- bzw. Medizinalkosten, die durch den Schutz im Heimatland (nämlich etwa für das Bundesgebiet in Form der gesetzlichen Krankenkasse) nicht gedeckt sind. Hierin eingeschlossen ist ebenfalls auch der krankheitsbedingte (Heim-)Transport eines Patienten zu einer Klinik. Hier verwandt und verbunden ist die Reiseunfallversicherung: Diese zahlt, wenn ein Versicherungsnehmer auf einer Reise durch ein vertraglich vereinbartes Unfallereignis verstirbt, erkrankt oder entsprechend zurücktransportiert werden muss.
Weiterhin Bestandteil der Reiseversicherungspakete ist auch die Reisegepäckversicherung. Generell führt der Versicherer eine Zahlung an den Versicherungsnehmer durch, wenn dessen Gepäck abhanden kommt. Gegenstand dieser Verträge sind genaue Ereignisbedingungen: So erfolgt nur eine Erstattung, wenn der Versicherte stets nachweislich um die Überwachung des Gepäcks bemüht ist.
Ebenfalls existiert das Produkt der Reiseprivathaftpflichtversicherung. Hier geht es um Schadensfälle, die außerhalb des Bundesgebiets durch einen Versicherungsnehmer verursacht werden und so zur Erstattung kommen können. Diese Art Versicherungsverträge sind integrierte Bestandteile bei umfassenden Reiseversicherungen – die auch z. B. über die Inhaberschaft von Kreditkarten angeboten werden können.